Alexander Radwan Mitglied des europäischen Parlaments
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Brüssel, 07.12.2007

Alexander Radwan (EVP-ED/CSU):

 

Kompromissvorschlag für den Designschutz bei Ersatzteilen

 

Der zuständige Parlamentsberichterstatter für die EU-Designschutzrichtlinie, Alexander Radwan, hat sich heute gegen einen vollständigen Wegfall des Designschutzes für Ersatzteile in der Europäischen Union ausgesprochen. "Der von der EU-Kommission vorgeschlagene völlige Wegfall des Designschutzes trägt z.B. dem Spannungsverhältnis zwischen der Automobilindustrie und den Ersatzteilherstellern nicht ausreichend Rechnung. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in der EU schlage ich deshalb eine begrenzte Laufzeit des Designschutzes vor. Diese wird nicht durch eine starre Frist begrenzt. Vielmehr knüpft die Laufzeit des Designschutzes für Ersatzteile an den jeweiligen Modellzyklus des Gesamtprodukts an", erklärte Radwan in Brüssel. Der Berichterstatter schlägt eine Lösung vor, die darauf abstellt, ob ein neues, z.B. Automodell die Kriterien für einen neuen eigenständigen Designschutz erfüllt. Wird ein Modell von einem neuen designgeschützten, nachfolgenden Modell abgelöst, so endet auch der Designschutz für die Ersatzteile des vorhergegangenen Modells. Der Geschmacksmusterschutz für die Ersatzteile endet dann ebenfalls zu dem Zeitpunkt, an dem das Modell in der Produktion ausläuft.

 

Der CSU-Europaabgeordnete wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten in der Frage des Designschutzes in zwei gegensätzliche Lager aufgeteilt seien: Während Länder wie Deutschland, Frankreich oder Polen gegen einen Wegfall des Designschutzes seien, forderten andere Staaten wie Großbritannien, Italien oder Spanien eine komplette Öffnung auch des Ersatzteilmarktes. "Der in meinem Berichtsentwurf jetzt erarbeitete Ansatz zur Schaffung von Übergangsfristen wäre dagegen eine geeignete Kompromisslösung, um die Selbstblockade des Rates zu überwinden", so Radwan. Dafür biete die Orientierung an Modellzyklen, die bei den meisten Herstellern ca. sieben Jahre betragen, den sinnvollsten Ansatz. Um die mittelbar mit dem Designschutz verbundene Frage der Sicherheit von Ersatzteilen zu gewährleisten, sollte das Typgenehmigungsverfahren auf sicherheitsrelevante Ersatzteile ausgedehnt werden. Hier sei momentan der Rat  gefordert, dieser Ausweitung zügig zuzustimmen.

 

Als Alternative schlägt der Berichterstatter die Einführung eines Vergütungssystems vor, bei dem unabhängige Produzenten gegen eine angemessene Vergütung an den Inhaber des Designrechts dessen Ersatzteile selber herstellen können. "Dabei bliebe es dann im Ermessen des Mitgliedstaates, ob er von dieser Alternativlösung Gebrauch machen will und welche Dauer eine solche Vergütungsregel haben soll. Nach meiner Auffassung wäre die erste Alternative im Sinne des Binnenmarktes allerdings einem Vergütungssystem eindeutig vorzuziehen", so der Berichterstatter.

Der weitere Verlauf der Beratungen in Parlament und Rat werde jetzt zeigen, ob ein Kompromiss in der Frage des Designschutzes, die neben der Automobilindustrie auch andere Kernbranchen wie den Maschinenbau oder die Telekommunikation betreffe,  erzielt werden könne. "Sollte dies nicht der Fall sein, droht dieses wichtige Dossier, dass vom Rat vor einigen Jahren schon einmal an die Wand gefahren wurde, endgültig zur 'mission impossible' zu werden. Letztendlich sollte dieses Problem aber nicht durch den EuGH, sondern vom Gesetzgeber gelöst werden", betonte Radwan. 

 

Für weitere Informationen:

Büro Alexander Radwan, MdEP, Tel.: +32 - 2 - 2847538

EVP-ED-Pressestelle, Knut Gölz, Tel.: +32 - 479 - 972144


 
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