25.02.2016

Tillmann/Radwan: Union lehnt Vorschlag der Kommission zur gemeinsamen europäischen Einlagensicherung ab

Regulatorische Sonderbehandlung von Staatsanleihen überprüfen

Der Bundestag wird sich heute in einem Antrag gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung aussprechen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Radwan:

„Die Kommission ist die Hüterin der Verträge. Sie sollte sich darauf konzentrieren, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung der Bankenunion in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden und dass endlich die regulatorische Sonderbehandlung von Staatsanleihen auf den Prüfstand kommt. Der Abbau der Staatsrisiken in den Bankbilanzen muss jetzt Ziel der Bankenregulierung in Europa sein.

Daher ist eine gemeinsame europäische Einlagensicherung zum jetzigen Zeitpunkt nicht akzeptabel. Die Europäische Kommission setzt mit ihrem Vorschlag falsche Prioritäten. Eine gemeinsame Einlagensicherung wäre nichts anderes als eine Vergemeinschaftung der in den Banken angesammelten Risiken. Das hätte nicht mehr, sondern weniger Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen in Europa zur Folge. Zudem wäre der Anreiz für die anderen Staaten groß, nicht selbst für mehr Stabilität zu sorgen, wenn die deutschen Sparer am Ende die Zeche zahlen müssen.“

Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat am 24. November 2015 einen Gesetzgebungsvorschlag zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung veröffentlicht („EDIS - European Deposit Insurance Scheme“). Der Deutsche Bundestag hatte bereits in seiner Entschließung vom 4. November 2015 zu den Überlegungen der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Europäischen Einlagensicherung (Drucksache 18/6548) festgestellt, dass die im Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 enthaltenen Vorschläge für die Errichtung einer europäischen Einlagensicherung, auch in Form einer Rückversicherung, zum jetzigen Zeitpunkt nicht akzeptabel sind.

Vor dem Hintergrund der noch nicht vollständigen Umsetzung der bislang vereinbarten Regelungen im Rahmen der Bankenunion sowie fehlender praktischer Erfahrungen fordert der Bundestag die Kommission auf, zunächst dafür Sorge zu tragen, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung der Bankenunion in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden. Hierzu gehört insbesondere, dass bedeutende Banken ausreichend Puffer haben, um Verluste im Abwicklungsfall aufzufangen und dass die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken durch weitere Maßnahmen wirksam reduziert werden.

Alexander Radwan, MdB

Deutscher Bundestag
Alexander Radwan, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel. 030 227 71963
Fax 030 227 76963
alexander.radwan@bundestag.de

Wahlkreisbüro

CSU Wahlkreisbüro
Alexander Radwan, MdB
Valepper Str. 28
83700 Rottach-Egern

Tel. 08022 670446
Fax 08022 670727
alexander.radwan.wk@bundestag.de