09.10.2014

Kommission muss liefern
Die Kommission muss den Vorschlag zur Bankenabgabe endlich vorlegen, ohne den wird das Gesetzespaket zur Bankenunion nicht verabschiedet werden

Am 15.10.2014 soll die abschließende Beratung des BRRD-Umsetzungsgesetzes sowie des Intergouvernemental Agreements (IGA) im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags stattfinden, am 17.10.2014 soll die zweite/dritte Lesung der Gesetzentwürfe im Plenum erfolgen.

„Ich werde nur in Kenntnis des Vorschlags der Kommission zur Bankenabgabe entscheiden“, so Alexander Radwan (CSU). „Ich hoffe, dass der Vorschlag schnellstmöglich kommt und das Verhalten der Kommission nicht zu weiteren Verzögerungen der nationalen Gesetzgebung führt“, so der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion zur Bankenunion.

Weiter erwartet Radwan, dass die Kommission die sensiblen Punkte, insbesondere die für die Regionalbanken wichtigen Maßgaben, berücksichtigt. Diese sind auch am Montag (06.10.2014) bei der Anhörung im Finanzausschuss in Gegenwart der Kommission von den geladenen Experten zum Ausdruck gebracht worden.

Konkret geht es um die folgenden Punkte:

Freibetrag
Bisher sieht die Kommission lediglich eine Freigrenze i. H. v. 300 Millionen EUR, bezogen auf die beitragsrelevanten Passiva, vor. Darunter fielen 80% der Genossenschaftsbanken, aber 80% der Sparkassen lägen über eben dieser Grenze. „Hier plädiere ich ausdrücklich für einen Freibetrag von 500 Millionen EUR“, so Radwan.

Behandlung von Intragruppenverbindlichkeiten /Verbindlichkeiten innerhalb des Institutssicherungssystems
Großbanken können sich durch Konzernverbindlichkeiten „kleinrechnen“, für Regionalbanken soll das aber bei Verbundgeldern nicht gelten. Wenn Intragruppenverbindlich-keiten von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, so muss dies auch für Verbünde und damit für Sparkassen und Genossenschaftsbanken gelten. Auch sollen Verbünde innerhalb eines Institutssicherungssystems auf die Bemessungsgrundlage angerechnet werden, da dieses im Notfall ohnehin haftet.

Aufteilung des Gesamtbeitrags auf Sockel- und Risikokomponente
Nach dem derzeitigen Diskussionsstand ist die Bankenabgabe auf zwei Komponenten aufgeteilt: 80% Fixbetrag, 20% Risikobetrag. Diese Aufteilung ignoriert die Sonderstellung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Der Risikobetrag setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, z. B. soll die Mitgliedschaft in einem Institutssicherungssystem nur mit einem Anteil von 0-4% (der Gesamtquote) angerechnet werden. „Der Gesamtbeitrag muss hier mindestens zu 60% aus der Risikokomponente und zu max. 40% aus der Sockelkomponente gebildet werden“.

Förderkredite
Auch die Durchleitung von Förderkrediten muss aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden. Diese Durchleitung durch die Hausbank sichert wichtige Initiativen, wie die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Existenzgründungen. Das Fördergeschäft darf durch die europäische Bankenabgabe nicht belastet werden. „Das hätte fatale Signalwirkung“, so Radwan.

Derivate stärker berücksichtigen
Durch das „Aussieben“ (Netting) von Derivaten aus der Bemessungsgrundlage verkleinert sich der Teil der Passiva insbesondere der Großbanken, die mit Derivaten in vergrößertem Maß (gegenüber den Regionalbanken) handeln. So verschiebt sich die Beitragslast auf die kleineren und mittleren Institute, die dann mehr Abgabe zum Auffüllen des Abwicklungsfonds zahlten.

Alexander Radwan fordert die Kommission dringend auf, alsbald ihren Vorschlag vorzulegen.

„Dann gilt es, den Vorschlag auf Herz und Nieren zu prüfen, um sicherzugehen, dass die Kommission das deutsche Bankensystem nicht ignoriert hat“, so der Berichterstatter.

Alexander Radwan, MdB

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