27.06.2014

Die EEG-Novelle sichert die Zukunft der Geothermie

Zu der heute im Bundestag beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erklärt der Bundestagsabgeordnete Alexander Radwan: „Auf Drängen der CSU beinhaltet die Novelle Regelungen, die aktuelle Geothermieprojekte zukunftssicher machen.“

Gerade bei der Geothermie hat die CSU nach langen Verhandlungen erreichen können, dass der Bestandsschutz gestärkt wird. Beim Übergang zu Ausschreibungen sollen für die Geothermie künftig die gleichen Übergangsfristen gelten wie bei der Windenergie auf See, da Geothermieprojekte ähnlich lange Entwicklungszeiten haben.

Anlagen, die bis 31. Dezember 2016 bergrechtlich genehmigt und vor 2021 in Betrieb genommen werden, können noch nach dem bisherigen Vergütungssystem gefördert werden und sind soweit von der Umstellung der künftigen Förderung auf Ausschreibungen ausgenommen. „Hierdurch gewährleisten wir die Investitionssicherheit für bereits laufende Projekte“.

Nach dem Regierungsentwurf des Wirtschaftsministers Gabriel (SPD) wäre die Geothermie unter die norma­len Übergangsbestimmungen gefallen. „Diese Regelung konnte die CSU verhindern. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss geben wir der Geothermie eine Zukunft, denn wir brauchen diese Art der grundlastfähigen und sauberen Energiegewinnung“, so Radwan.

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