15.04.2016

Reform des Bundestagswahlkreises

In dieser Woche haben wir im Parlament eine Änderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen, die unter anderem eine Neueinteilung der Bundestags-Wahlkreise zur Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung vorsieht. Die Neuverteilung wurde notwendig, weil die Zahl der Wahlkreise in den Ländern deren Bevölkerungsanteil so weit wie möglich entsprechen muss, damit jede Stimme nach dem Grundsatz der Wahlgleichheit den gleichen Zählwert und die gleichen Erfolgschancen hat.

Im Schnitt fällt ein Bundestags-Wahlkreis auf 246.674 Einwohner (Stand zur Bundestagswahl 2013). Das Bundeswahlgesetzt sieht vor, dass ein Wahlkreis um diesen Mittelwert maximal 15 Prozent schwanken sollte sowie sich dem Verlauf der Landesgrenzen der Bundesländer anpassen und ein zusammenhängendes Gebiet umfassen muss.

Ausgehend von den Zahlen zur Entwicklung der deutschen Bevölkerung wird die Zahl der Wahlkreise in Thüringen aufgrund rückläufiger Einwohnerzahlen um einen auf acht reduziert. Die Reform wirkt sich aber auch auf den Wahlkreis 224 aus. Mit 297.505 Einwohnern (Stand 31.12.2013) übersteigt der derzeitige Wahlkreis 224 Starnberg (Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach und Starnberg) den Bundesdurchschnitt um mehr als 20 Prozent und liegt damit deutlich über der 15-Prozent-Marke.

Da die Bevölkerung in Bayern allgemein gewachsen ist, erhält der Freistaat somit einen zusätzlichen, 46ten Wahlkreis, der bei uns in Oberbayern geschaffen wird. Der Landkreis Starnberg wird dazu mit dem Landkreis Landsberg und der Kreisfreien Stadt Germering den neuen oberbayerischen Wahlkreis „Starnberg – Landsberg am Lech“ bilden. Die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach sollen einen eigenen Bundestags-Wahlkreis darstellen.

"Ich bedaure – wenn es auch vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung nachvollziehbar ist –, dass dieser Wahlkreis in seiner derzeitigen Form nach der kommenden wohl nicht mehr existieren wird. Ich bin froh, in der aktuellen Wahlperiode alle drei Landkreise in Berlin vertreten zu dürfen und freue mich auch weiterhin auf die gute Zusammenarbeit mit lokalen Mandatsträgern, Haupt- und Ehrenamtlichen sowie den Parteigremien vor Ort. Wenn Sie Fragen zur Wahlkreisreform haben sollten, können Sie sich gerne an mich und mein Büro wenden", so Alexander Radwan.

Alexander Radwan, MdB

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