Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG-Novelle – Planungssicherheit für Geothermieprojekte im Wahlkreis

Nach langen Verhandlungen konnte die CSU erreichen, dass bei der kürzlich beschlossenen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der Bestandsschutz für Geothermieprojekte, wie z.B. in Holzkirchen gestärkt wird. Beim Übergang zu Ausschreibungen sollen für die Geothermie künftig die gleichen Übergangsfristen gelten wie bei der Windenergie auf See, da Geothermieprojekte ähnlich lange Entwicklungszeiten haben. Anlagen, die bis 31. Dezember 2016 bergrechtlich genehmigt und vor 2021 in Betrieb genommen werden, können noch nach dem bisherigen Vergütungssystem gefördert werden und sind soweit von der Umstellung der künftigen Förderung auf Ausschreibungen ausgenommen. „Hierdurch gewährleisten wir die Investitionssicherheit für bereits laufende Projekte“, so Alexander Radwan.

Nach dem Regierungsentwurf des Wirtschaftsministers Gabriel (SPD) wäre die Geothermie unter die norma­len Übergangsbestimmungen gefallen. „Diese Regelung konnte die CSU verhindern. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss geben wir der Geothermie eine Zukunft, denn wir brauchen diese Art der grundlastfähigen und sauberen Energiegewinnung“, so Radwan.

Alexander Radwan, MdB

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