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23.09.2020

Bundeskabinett hat Novelle zum EEG verabschiedet

Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Die parlamentarischen Beratungen beginnen zeitnah. Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten.

Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird. Für die Betreiber größerer Anlagen, insbesondere von Windenergieanlagen an Land, wird derzeit noch geprüft, ob eine entsprechende Regelung zur Überbrückung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten niedrigen Strompreise geschaffen werden kann.

In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Anschlussregelung befassen mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Alexander Radwan, MdB

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