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Reform der Organspende vom Bundestag beschlossen

Vergangene Woche hat der Bundestag die Reform des Transplantationsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, mehr Organspenden zu ermöglichen und schwer kranken Patienten schneller zu helfen. Kern der Neuregelung ist eine Ausweitung der Lebendorganspende. Künftig werden unter anderem sogenannte Überkreuz-Spenden ermöglicht – das bedeutet: Wenn ein Spender seinem Angehörigen nicht direkt helfen kann, weil etwa die Blutgruppen nicht zusammenpassen, kann er stattdessen einem anderen Patienten spenden, dessen Angehöriger wiederum dem ursprünglich vorgesehenen Empfänger hilft. So entsteht ein Austausch, von dem mehrere Patienten profitieren. Gleichzeitig wird der Kreis möglicher Spender erweitert und bisherige Hürden abgebaut. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die weiterhin hohe Zahl von Patienten auf Wartelisten und den anhaltenden Mangel an Spenderorganen. Allein bei Nierentransplantationen warten tausende Menschen auf ein lebensrettendes Organ. Mit der Reform stärken wir die Organspende in Deutschland und eröffnen neue Chancen, Leben zu retten.