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Recht-auf-Reparatur-Richtlinie

Diese Woche haben wir im Bundestag erstmals die Umsetzung der europäischen „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ debattiert. Ziel ist es, Reparaturen attraktiver zu machen, Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Gewährleistungsfrist um ein Jahr zu verlängern, wenn sich Verbraucher bei einem Mangel für eine Reparatur entscheiden. Zudem sollen Hersteller bestimmte Produkte künftig auch außerhalb der Gewährleistung reparieren müssen. Einheitliche Informationsformulare sollen außerdem für mehr Transparenz bei Kosten und Bedingungen sorgen. Entscheidend wird nun sein, die neuen Vorgaben verbraucherfreundlich und ohne unnötige Bürokratie umzusetzen.