


Bürokratieabbau in Europa
Im Europäischen Parlament wurde in der vergangenen Woche ein Entlastungspaket für Unternehmen
beschlossen. Der Rechtsausschuss hat die Berichtspflichten der EU-Richtlinie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung und des europäischen Lieferkettengesetzes deutlich eingeschränkt
– ein Signal für wirtschaftliche Vernunft und gegen ausufernde Bürokratie. Künftig sollen
Berichtspflichten nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen
Euro Jahresumsatz gelten. Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette werden auf große Unternehmen
mit über 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz beschränkt. Zudem werden
Datenerhebungspflichten vereinfacht und die ursprünglich vorgesehene zivilrechtliche Haftung
gestrichen. Für Unternehmen, die nicht mehr unter die Vorschriften fallen, bleibt die
Berichterstattung freiwillig – im Einklang mit den Leitlinien der Kommission. Um zu verhindern, dass
große Unternehmen ihre Pflichten auf kleinere Geschäftspartner abwälzen, dürfen diese keine
Informationen über freiwillige Standards hinaus anfordern.