


Einsatz von k.o.-Tropfen: Schärfere Strafen beschlossen
Im Bundestag haben wir diese Woche erfreulicherweise auch eine deutliche Strafverschärfung für den Einsatz von k.o.-Tropfen beschlossen. Wer diese Substanzen heimlich verabreicht, um ein Opfer wehrlos zu machen und anschließend eine Vergewaltigung oder einen Raub zu begehen, muss künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen. Zuvor lag die gesetzliche Mindeststrafe für solche Fälle bei drei Jahren. K.o.-Tropfen werden künftig als „gefährliches Mittel“ eingestuft und im Strafgesetzbuch rechtlich auf eine Stufe mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen wie Messern gestellt. Damit wird klargestellt, dass die heimliche Beibringung solcher Stoffe aufgrund der schweren gesundheitlichen Folgen und der gezielten Wehrlosmachung des Opfers einen besonders hohen Unrechtsgehalt besitzt.



