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Eurasian wolf 2
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Bundestag ermöglicht Bejagung des Wolfs

Der Bundestag hat in dieser Woche beschlossen, den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Damit schaffen wir die Grundlage für ein rechtssicheres und verantwortungsvolles Bestandsmanagement. Die Rückkehr des Wolfs ist ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig sind die Konflikte deutlich gewachsen: Über 1.100 Übergriffe mit rund 4.300 gerissenen oder verletzten Nutztieren allein im vergangenen Jahr zeigen, wie groß der Handlungsdruck ist. Für viele Weidetierhalter geht es um ihre wirtschaftliche Existenz – und um den Erhalt unserer gewachsenen Kulturlandschaft. Klar ist: Es geht nicht um eine wahllose Bejagung, sondern um eine ausgewogene Lösung. Herdenschutz bleibt zentral, wird nun aber um die Möglichkeit gezielter Eingriffe ergänzt. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Akzeptanz, Rechtssicherheit und Schutz unserer bäuerlichen Betriebe. Nun sind die Bundesländer gefordert, die neuen Regelungen im Jagdrecht konkret auszugestalten und praktikable Verfahren für ein wirksames Bestandsmanagement festzulegen.