


Wolfsbejagung auf den Weg gebracht
Vergangene Woche haben wir im Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagd- und Bundesnaturschutzrechts in erster Lesung debattiert, mit dem der Wolf künftig als jagdbare Tierart eingestuft werden kann. Damit reagieren wir auf die stark gestiegene Zahl von Wolfsübergriffen und die wachsenden Belastungen für unsere Weidetierhalter. Der Schutz des Wolfs bleibt bestehen, zugleich soll ein wirksames Bestandsmanagement dort möglich werden, wo Schäden zunehmen. Für mich ist klar: Artenschutz darf nicht wichtiger sein, als die berechtigten Interessen der Landwirte. Weidetierhaltung ist im Voralpenraum unverzichtbar für Landschaftspflege, Biodiversität und den Erhalt unserer Kulturlandschaft. Der Gesetzentwurf schafft mehr Praxisnähe, Rechtssicherheit und Akzeptanz.


