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Eine Milliarde für die Sanierung kommunaler Sportanlage

Gute Nachricht für alle Kommunen und deren Sportvereine: Die Bundesregierung hat das neue Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ auf den Weg gebracht. Mit der sogenannten Sportmilliarde schaffen wir einen dringend benötigten Impuls für die Sanierung von Turnhallen, Schwimmbädern und Sportplätzen. Bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2029 stehen dafür bis zu eine Milliarde Euro aus dem Bundesanteil des Sondervermögens zur Verbesserung der Infrastruktur zur Verfügung, die ab August 2026 abgerufen werden können.

Die Bewerbung für Mittel aus diesem Förderprogramm startet am 10. November. Die Zuwendung an die Kommune erfolgt durch einen Zuschuss als Projektförderung, die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent (bei einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent), wobei mindestens 250.000 Euro und maximal 8 Millionen Euro gewährt werden. Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen durch das Bundesbauministerium wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags dann so schnell wie möglich erste Projekte bewilligen.

Neben der umfassenden baulichen Sanierung von Gebäuden wie Sporthallen und Hallenbädern können auch Freibäder und Freianlagen wie Fußballplätze oder Leichtathletikanlagen saniert werden. Dabei ist auch eine direkte Weiterleitung von Fördermitteln durch die Kommunen an die Sportvereine möglich. Neu ist darüber hinaus, dass die Antragstellung äußerst niedrigschwellig und unbürokratisch verlaufen wird. Davon profitieren vor allem Sportvereine, die meist ehrenamtlich geführt werden und deshalb nicht über die Ressourcen verfügen, sich mit komplexen Antragsverfahren auseinander zu setzen. Mit dieser bürokratiearmen Förderkulisse schaffen wir gleichzeitig eine Blaupause für Bürokratieabbau und effizienten Mitteleinsatz zukünftiger Förderprogramme.