Alexander Radwan Mitglied des europäischen Parlaments
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Die Geschichte der Europäischen Union, Teil II

Die 1980er Jahre

  • Griechenland tritt am 01. Januar 1981 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bei. Nach dem Sturz der Militärdikdatur und der Wiederherstellung der Demokratie sind alle Beitrittsvoraussetzungen erfüllt.
  • 28. Februar 1984: Die Europäische Union verabschiedet das Esprit-Prgramm. Damit will die EU an der Spitze des Fortschritts bleiben. Das Esprit-Programm ist das erste von zahlreichen nachfolgenden Forschungsprogrammen.
  • 01. Januar 1986: Spanien und Portugal treten der EG bei. Die Anzahl der Mitgliedstaaten umfasst nun zwölf Staaten.
  • 17. Februar 1986: Verabschiedung der Einheitlich Europäischen Akte (EEA). Die EEA wurde eingeführt, damit der Handel reibungsloser funktioniert. Es gab zwar seit 1968 keine Binnenzölle mehr, dafür aber unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften. Mit der EEA sollte dieses Haupthemmnis im Rahmen eines Sechsjahresplanes beseitigt werden. Die Befugnisse des Europäischen Parlaments werden ausgeweitet.
  • 15. Juni 1987: Beginn des Erasmus-Programms - eine Förderung für Studenten, die bis zu einem Jahr in einem anderen europäischen Land studieren wollen.

 

 

Die 1990er Jahre

  • 07. Februar 1992: Staats- und Regierungschefs unterzeichnen den Maastrichter Vertrag. Die Europäische Gemeinschaft heißt nun Europäische Union. Der Vertrag legt die Vorschriften für die künftige, gemeinsame Währung und für die Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres fest.
  • 01. Januar 1993: Der Binnenmarkt mit freiem Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr ist Wirklichkeit geworden.
  • 01. Januar 1995: Finnland, Österreich und Schweden treten der Europäischen Union bei. Die EU umfasst nun 15 Mitgliedstaaten. Das Gebiet erstreckt sich über nahezu ganz Westeuropa.
  • 26. März 1995: Das Schengen-Abkommen tritt in Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlanden, Portugal und Spanien in Kraft. Somit ist es für die Bevölkerung möglich, sich zwischen diesen Ländern ohne Grenzkontrollen zu bewegen.
  • 17. Juni 1997: Der Vertrag von Amsterdam wird unterzeichnet. Er gilt als eine Fortführung des Vertrags von Maastricht und umfasst Vorhaben zur Reform der EU-Institutionen, zur Stärkung der Stellung der EU in der Welt und zur Beschäftigungsförderung und zur Förderung der Bürgerrechte.
  • 13. Dezember 1997: Der Europäiche Rat stimmt der Aufnahme der acht ost- und mitteleuropäischen Staaten sowie Malta und Zypern zu.

 

 

 

  • 01. Januar 1999: In elf Ländern (Griechenland folgt 2001) wird der Euro als gemeinsame Währung eingeführt. Zu den Euro-Ländern gehören: Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Österreich, Spanien, Portugal, Belgien, Niederlande, Finnland sowie Italien. In Schweder, dem Vereinigten Königreich und Dänemark beteiligen sich zunächst nicht.

 

 

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