Brüssel, 06.12.2007
Alexander Radwan (EVP-ED/CSU):
Mitteilung zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und sozialen Dienstleistungen - Kommission schafft keine Rechtssicherheit für Kommunen
Als "inhaltsleer" bezeichnet der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-ED-Fraktion die von der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Binnenmarkt-Überprüfung vorgelegte Mitteilung zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und den sozialen Dienstleistungen. Sie ist lediglich eine Zusammenfassung der bisherigen Initiativen der Kommission und eine Wiedergabe des Status quo. "Die Kommission ist offensichtlich nicht gewillt, das Thema ernsthaft anzugehen", kritisiert Radwan.
Zwar ist positiv zu werten, dass die Kommission dem Votum der EVP-ED-Fraktion zum Weißbuch entspricht und sich gegen ein europäisches Rahmenrecht ausgesprochen hat. "Die Leistungen der Daseinsvorsorge sind in Europa viel zu unterschiedlich, als dass es dafür eine europäische einheitliche Definition geben könnte", so Radwan. Dies wäre die Folge, wenn man den Forderungen der Sozialisten nachgeben würde. Die Kommission betont in ihrer Mitteilung, dass es Sache der Mitgliedsstaaten ist, die Dienste der Daseinsvorsorge zu regeln. "Dem müssen sie aber auch nachkommen," fordert Radwan. Weiter verweist sie auf den neuen EU-Reformvertrag, der erstmals den hohen Stellenwert dieser Dienstleistungen in einem Zusatzprotokoll festschreibt. Aus Sicht Radwans ist dies zu begrüßen. Es ist aber zu befürchten, dass die neue Befugnis, die der Reformvertrag der Europäischen Kommission in Fragen der Daseinsvorsorge zusätzlich einräumt, die Bedeutung des Protokolls deutlich relativieren könnte.
"Was die Kommunen benötigen, ist Rechtssicherheit", so Radwan. Deshalb hatten die Abgeordneten die Kommission aufgefordert, Kriterien für die Abgrenzung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu entwickeln. Letztere weisen grundsätzlich einen Bezug zum EU-Binnenmarkt auf und unterliegen damit dem EU-Wettbewerbsrecht. Dem ist die Kommission wieder nicht gefolgt. Sie betont, dass jede Dienstleistung als wirtschaftlich und damit wettbewerbsrelevant einzustufen ist, für die es einen Markt gibt. Ausnahmen sollen lediglich für bestimmte hoheitliche Tätigkeiten gelten wie Polizei bzw. Streitkräfte oder für den Bereich des öffentlichen Bildungswesens. Dagegen können aus Sicht der Kommission auch soziale Dienstleistungen wie Rettungsdienste oder Gesundheitsdienstleistungen dem EU-Wettbewerbsrecht unterliegen. Ausnahmen gelten unterhalb der Schwellenwerte, die die Kommission im Monti Paket festgelegt hat sowie für den Krankenhaussektor und den sozialen Wohnungsbau.
Aus Sicht Radwans wird der Druck aus dem Europäischen Parlament nach einem Rechtsrahmen stärker werden, wenn die Kommission weiterhin untätig bleibt. Gegen das nicht akzeptable Monopol der Rechtsetzung und -sprechung in einer Behörde wird sie sich auf erheblichen Widerstand einstellen müssen. Als geradezu "absurd" bezeichnete Radwan den Vorschlag der Kommission, die Frage der konkreten Anwendbarkeit des EU-Rechts auf die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und die sozialen Dienste über ein Fragenportal auf der Homepage der Kommission zu klären. Die Kommunen benötigen klare Leitlinien und kein FAQ-Fragenregister", so Radwan.
