Straßburg, 24.05.2007
Alexander Radwan (EVP-ED/CSU):
Europäisches Parlament lehnt höhere EU-Mindeststeuern
auf Alkohol ab
Scharf kritisiert hat der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-ED-Fraktion, Alexander Radwan, das Abstimmungsverhalten der Linken beim Plenarvotum über die "Annäherung der Verbrauchssteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke" in Straßburg. Nachdem der Wirtschaftsausschuss des Parlaments die von der Linken angestrebte Beibehaltung bzw. Erhöhung der Mindeststeuern auf Alkohol noch verhindern konnte, sei es einer knappen Mehrheit aus Sozialisten, Grünen und Teilen der Liberalen zunächst gelungen, die vollständige Abschaffung des Mindeststeuersystems abzulehnen und stattdessen Erhöhungen durchzusetzen.
Als Konsequenz wurde mit den Stimmen von CDU und CSU der gesamte Bericht gegen den Widerstand der Sozialisten von der Mehrheit des Plenums in den Ausschuss zurückverwiesen. "Damit hat das Europäische Parlament weder eine Stellungnahme abgegeben noch den von uns geforderten Verhaltenskodex, der eine maximale Steuerbandbreite zwischen den Mitgliedstaaten vorsah, durchsetzen können. Die Verantwortung dafür, dass die gravierenden Unterschiede in der Besteuerung damit bestehen bleiben, tragen die Sozialisten", sagte Radwan.
Der EVP-Wirtschaftspolitiker erklärte weiter, dass die seit 1992 geltenden Mindestsätze auf Bier und Spirituosen nach dem Willen der Linken um bis zu einem Drittel erhöht werden sollten. Erschwerend komme hinzu, dass die Sozialisten noch einen Mindestsatz auf Wein und Schaumwein einführen wollten. Demnach würden Sozialisten und Grüne einmal mehr ihrem Ruf als Steuererhöhungsparteien gerecht.
"Steuerpolitik ist noch immer Sache der Mitgliedstaaten und unterliegt dabei dem Einstimmigkeitsprinzip im Rat. Dennoch nahmen es Sozialisten und Grüne unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes billigend in Kauf, dass die Verbraucherpreise auf Alkoholika gerade in Mitgliedstaaten wie Deutschland erheblich ansteigen sollten".
Radwan forderte, dass die Entscheidung über Steuersätze weiterhin Sache der Mitgliedstaaten bleiben müsse, auch dann, wenn es sich um gesundheitsrelevante Produkte handele. "Es ist außerdem nicht nachvollziehbar, wie die ursprünglich von der Kommission ins Spiel gebrachte Anhebung der Mindestsätze zu einer tatsächlichen Angleichung der Alkoholsteuern in der EU und damit zu mehr Schutz führen soll, wenn es schon jetzt in den Mitgliedstaaten mit den höchsten Sätzen den massivsten Alkoholmissbrauch gibt. Dies zeigt zudem, dass es länderspezifische Lösungen geben muss. Die Kommission überschreitet hier eindeutig ihre Kompetenzen, zumal die Anhebung der Sätze in Zukunft automatisch an die Inflationsentwicklung gekoppelt werden soll", so der wirtschaftspolitische Sprecher abschließend.
