Alexander Radwan Mitglied des europäischen Parlaments
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Straßburg, 26.10.2006

Alexander Radwan, MdEP (CSU)                                        

"Wirksame Kontrollen auf Baustellen müssen möglich bleiben"

Kommission will deutsches Entsendegesetz kippen / Dokumente ausländischer Arbeiter müssen kontrollierbar sein  / Kommission muss demokratische Spielregeln beachten

 

Das Europäische Parlament hat Versuchen, die Kontrollen auf Baustellen weiter zu erschweren, eine Absage erteilt. In einem Bericht zur europäischen Entsende-Richtlinie bestätigte die Mehrheit im Plenum die zentralen Anliegen der CSU. "Wir haben eine klare Forderung durchgesetzt, dass die Einhaltung der sozialen Mindeststandards weiterhin wirksam kontrolliert und Schwarzarbeit bekämpft werden können", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-ED-Fraktion, Alexander Radwan. Dies sei zudem eine klare Ansage an die Europäische Kommission, dass sie die Öffnung des Dienstleistungsmarktes nicht im Alleingang auf die Spitze treiben und dabei die demokratischen Abläufe einfach umgehen könne. Unternehmen, die Mitarbeiter vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, müssen laut der Entsende-Richtlinie die im Gastland geltenden Mindestbestimmungen einhalten. Dazu zählen Arbeitszeit­bestimmungen, Mindestlohn und -urlaub.

 

Die Kommission hatte in einer Mitteilung sogenannte Leitlinien zur Entsenderichtlinie veröffentlicht. Darin werden Bestandteile des deutschen Entsendegesetzes als Behinderung im Binnenmarkt charakterisiert. So müssen z.B. ausländische Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen bestimmte Personalunterlagen mitführen, um u.a. die Sozialversicherung im Heimatland nachweisen zu können. Die Unternehmen haben außerdem einen Ansprechpartner im Gastland abzustellen. "Im Entsendegesetz geht es nicht darum, Hürden für ausländische Wettbewerber aufzubauen, sondern um schlichte Kontrollierbarkeit. Die Kommission sieht das nicht ein. Deshalb haben wir heute unsere Sicht der Dinge konkret artikuliert."

 

Scharf kritisierte Radwan das Vorgehen der Kommission. Ihre Leitlinien seien zwar kein Gesetz. Sie könnten dem Europäischen Gerichtshof aber als Interpretationshilfe dienen für den Fall, dass die Kommission ein Verfahren gegen Deutschland anstrebe.  "Die demokratischen Spielregeln werden missachtet", sagte der CSU-Politiker. Entsprechende Versuche der Kommission, die Kontrolle von Mindestregeln zur Arbeitnehmer­entsendung aufzuweichen, habe das Parlament bereits aus der Dienstleistungs­richtlinie entfernt. "Damit haben wir den Bedenken der Menschen gegen eine übertriebene Öffnung des Dienstleistungsmarktes Rechnung getragen. Bei der Kommission herrscht offensichtlich die Meinung vor, dass sie ihr Ziel dann auf anderem, undemokratischem Wege am Parlament vorbei erreichen müsse." Dieses Verhalten müsse gestoppt werden, meint Radwan, der Kommissionspräsident und die Kommissare seien hier gefordert.


 
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