Alexander Radwan Mitglied des europäischen Parlaments
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Institutionen der Europäischen Union

Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Europäischer Rat (Staats- und Regierungschefs), Rat der Europäischen Union (Ministerrat) sowie der Europäische Gerichtshof sind Institutionen der EU.

 

Nachfolgend werden diese in einer Kurzfassung dargestellt. Durch Clicken auf den jeweiligen Namen werden Sie automatisch auf die jeweilige Homepage weitergeleitet.

 

 

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt. Derzeit gibt es 785 Abgeordnete ( mit dem Vertrag von Lissabon: 750) aus 27 Mitgliedstaaten.

Der Sitz des Parlaments ist Straßburg in Frankreich. Dort finden zwölf Sitzungen pro Jahr statt. In Brüssel/ Belgien kommen die Abgeordneten zu Fraktions- oder Ausschusssitzungen zusammen. Für 2008 sind fünf Mini-Plenar-Wochen vorgesehen. In diesen Wochen finden donnerstags ebenfalls Abstimmungen statt, die normalerweise nur in den Straßburg-Wochen auf der Tagesordnung stehen. Als dritter Arbeitsort gilt Luxemburg. Hier wird ein Teil der Parlamentsverwaltung abgewickelt.

Seit der ersten Direktwahl 1979 hat das EP immer mehr an Kompetenzen hinzugewonnen. Heute beschließt das Parlament - zusammen mit dem Ministerrat -  Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission umfasst derzeit 26 Kommissare und einen Kommissionspräsidenten. Dies ist derzeit José Manuel Barroso (seit 2004). Die Kommisssare werden alle fünf Jahre - innerhalb von sechs Monaten - gewählt. Die nächste Wahl wird 2009 sein.  

Die KOM ist die so genannte Exekutive der Gemeinschaft. Sie ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments und des Ministerrats zuständig. Sie hat außerdem ein Initiativrecht. Dadurch kann sie Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Programme vorschlagen. Da die KOM eine von den Mitgliedstaaten unabhängige Institution ist, kann sie als ein supranationales Organ bezeichnet werden.

Aufgaben: Die Kommission sorgt für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), die Umsetzung des Haushalts und der Programme und ist "Hüterin des Gesetzes", da sie zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts kontrolliert.

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat setzt sich aus den 27 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen. Aus diesem Gremium entstammt der so genannte Ratspräsident, der derzeit (bis Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) für sechs Monate den Vorsitz inne hat. Im Jahre 2007 war dies Bundeskanzlerin Angela Merkel, die von Januar bis Juni die Präsidentschaft übernahm. Derzeit hat Slowenien den Vorsitz und im 2. Halbjahr 2008 Frankreich.

Der Europäische Rat legt die Leitlinien sowie die Ziele der EU fest und hat dadurch Richtliniekompetenz. Eines der wichtigsten Aufgabenfelder ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.

Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal pro Jahr zusammen, in der Regel in der Mitte und zum Ende einer Präsidentschaft. Diese Treffen werden EU-Gipfel genannt.

Rat der Europäischen Union - Ministerrat

Der Rat der Europäischen Union wird umgangssprachlich auch als Ministerrat bezeichnet. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene. Er verfügt über ein Generalsekretariat mit mehr als 2.000 Mitarbeitern. Generalsekretär und damit auch Hoher Vertreter der Außen- und Sicherheitspolitik ist derzeit Javier Solana. Der Ministerrat hat - neben dem Parlament - Gesetzgebungsvollmachten.

Der Rat ist zwar ein einheitliches Organ, aber aufgrund der verschiedenen Politikbereiche tritt er in unterschiedlichen Formationen auf. Darunter fallen Allgemeiner Rat und Außenbeziehungen, Rat für Wirtschaft und Finanzen sowie Rat für Wettbewerbsfähigkeit.

Die Sitzungen des Ministerrats werden von Ausschuss der ständigen Vertreter vorbereitet.

Der Europäische Gerichtshof

Dem Europäischen Gerichtshof gehören 27 Richter und acht Generalanwälte an, die von Regierungen der Mitgliedstaaten für sechs Jahre ernannt werden. Die Richter wählen aus ihrer Mitte heraus einen Präsidenten für drei Jahre. Dieser leitet die rechtsprechende Tätigkeit und die Verwaltung des Gerichtshofs. Die Generalanwälte sind unterstützend tätig.

 


 
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