23.02.2016

Erstattungsleistungen des Freistaates Bayern an die bayerischen Kommunen für anfallende Kosten im Bereich Asyl

Bei der Bewältigung des ungebremsten Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland und Europa erbringen Kommunen und unzählige haupt- und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Tag für Tag eine großartige Leistung. Ohne den Einsatz Bayerns wäre die Aufnahme der mehr als eine Million Flüchtlinge, die alleine 2015 in unser Land gekommen sind, undenkbar gewesen. Der Freistaat Bayern stellt 2015 und 2016 insgesamt 4,5 Milliarden Euro im Haushalt für Asylausgaben bereit.

Anders als andere Bundesländer erstattet der Freistaat seinen Kommunen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle anfallenden Kosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in voller Höhe. Das deckt Miet-, und Baukosten sowie Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Gesundheitsversorgung und Taschengeld ab. Für die Betreuung der dezentralen Unterkünfte erhalten die Landkreise zudem eine Pauschale für sogenannte Hausverwalter oder „Kümmerer“. Auch die gesamten Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erstattet der Freistaat an die Kommunen.

Die Zahl der Asylbewerber wirkt sich auch auf die Höhe der einwohnerbezogenen Finanzausgleichsleistungen aus. Im Melderegister erfasste Asylberechtige werden im Rahmen der Erfassung der Einwohnerzahl berücksichtigt. Durch eine speziell geschaffene Sonderregelung im Finanzausgleichsgesetz werden auch noch nicht im Melderegister erfasste Asylbewerber bei der Bemessung der Finanzausgleichsleistungen auf Grundlage der Einwohnerzahlen berücksichtigt.

Im Ländervergleich steht der Freistaat Bayern mit diesen Erstattungsleistungen an seine Kommunen bundesweit an der Spitze.

Alexander Radwan, MdB

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