08.05.2015

Finanzielle Entlastung der Kommunen im Wahlkreis

Der Bund entlastet die Kommunen noch in diesem Jahr zusätzlich um eine Milliarde Euro. Dazu wurden Ende März der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer und die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung um je 500 Millionen Euro angehoben. Das kommt auch den Landkreisen im Wahlkreis zugute:

Einer Prognose auf Basis der Umsatzsteuer-Schlüsselzahlen für 2015, die bis 2017 gelten, können die Landkreise in diesem Jahr mit folgenden Mehreinnahmen rechnen:

• Bad Tölz-Wolfratshausen: 462.711 Euro
• Miesbach: 458.946 Euro
• Starnberg: 716.905 Euro

Darüber hinaus werden folgende Entlastungen bei den Ausgaben für die Kosten der Unterbringung bei der Grundsicherung auf Grundlage der im vergangenen Jahr in diesem Bereich getätigten Ausgaben prognostiziert:

• Bad Tölz-Wolfratshausen: 240.157 Euro
• Miesbach: 168.345 Euro
• Starnberg: 278.483 Euro

Insgesamt bedeutet das die Entlastung der Landkreise um Wahlkreis um rund 2,3 Millionen Euro. 702.867 Euro davon entfallen auf den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, 627.291 Euro auf den Landkreis Miesbach und 995.388 Euro auf den Landkreis Starnberg.

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